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Kabinett verlängert erleichterte Einreise von Arbeitskräften aus dem Westbalkan

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    primeklinks
  • 6. März 2021
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 28. März 2021

Donnerstag, 27. August 2020, Berlin – Das Bundeskabinett hat gestern einer Verlängerung der sogenannten Westbal­kan­regelung um drei weitere Jahre zugestimmt. Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/115987


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Berlin – Das Bundeskabinett hat gestern einer Verlängerung der sogenannten Westbal­kan­regelung um drei weitere Jahre zugestimmt. Dadurch können Staatsangehörige der Länder Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien auch weiterhin unabhängig von einer formalen Qualifikation zur Erwerbstätigkeit nach Deutschland einreisen.


Voraussetzung ist, dass die Betreffenden einen Arbeitsvertrag in Deutschland vorlegen können, dass ihre Beschäftigungsbedingungen gleichwertig mit denen in Deutschland sind und dass für die betreffende Stelle keine Arbeitskraft aus Deutschland oder der Europäischen Union zur Verfügung steht. Die Vorrangprüfung wird von der Bundesagentur für Arbeit vorgenommen.


Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

arbeitsagentur.de

  • Ein verbindliches Arbeitsplatzangebot von einem Arbeitgeber in Deutschland.

  • In den letzten 24 Monaten vor Antragstellung dürfen keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen worden sein.

  • Visarechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt werden.

Die in der Beschäftigungsverordnung enthaltene Westbalkanregelung trat im Jahr 2016 in Kraft. Sie ist bis Ende dieses Jahres befristet. Das Bundesarbeitsministerium will die Re­gelung nun verlängern, weil sie intensiv genutzt worden sei.

„Auch die Ergebnisse einer Evaluierung durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufs­forschung sind positiv“, schreibt das Ministerium. 58 Prozent der Arbeitskräfte aus den Westbalkanstaaten seien als Fachkräfte, Spezialisten oder Experten beschäftigt. Viele dieser Arbeitskräfte arbeiteten in der Pflege.


Die Neuregelung sieht eine Höchstgrenze von 25.000 Visa pro Jahr vor. „Die Höhe des Kontingents orientiert sich am Bedarf der inländischen Wirtschaft und der Leistungs­fähigkeit der Auslandsvertretungen“, heißt es in der Verordnungsbegründung dazu.

Genaue Prognosen zum konkreten Bedarf an Arbeitskräften aus dem Westbalkan seien aufgrund der Auswirkungen der Coronapandemie derzeit nicht möglich. Das Niveau des Jahres 2019 werde allerdings voraussichtlich nicht erreicht werden.

25.000 ausgestellte Visa wären 90 Prozent der im vergangenen Jahr erteilten Beschei­ni­gungen. „Das Auswärtige Amt und die Bundesagentur für Arbeit haben ausreichend Res­sourcen zur Bearbeitung des Kontingents“, schreibt das Ministerium.

 
 
 

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